KfW StartGeld: Gründerkredit für Existenzgründer und junge Unternehmen

KFW Startgeld beantragen mit Businessplan vom Experten

KfW Gründerkredit 2026: StartGeld bis 200.000 Euro

Der KfW Gründerkredit StartGeld ist ein Förderkredit für Existenzgründer, Freiberufler und junge Unternehmen. Über das Programm ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) können Investitionen und Betriebsmittel mit insgesamt bis zu 200.000 Euro finanziert werden.

Davon dürfen maximal 80.000 Euro für Betriebsmittel verwendet werden. Eigenkapital ist grundsätzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Vorhandene Eigenmittel können die Finanzierungschancen jedoch verbessern.

Der KfW Gründerkredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt. Der Antrag erfolgt vor Beginn des Vorhabens über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner.

KfW Gründerkredit 2026 auf einen Blick

  • Kredithöhe: bis zu 200.000 Euro
  • Betriebsmittel: maximal 80.000 Euro
  • Finanzierung: bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs
  • Laufzeit: bis zu 5 oder 10 Jahre
  • Tilgungsfreie Zeit: bis zu 1 beziehungsweise 2 Jahre
  • Haftungsfreistellung: 80 Prozent für den Finanzierungspartner
  • Auszahlung: 100 Prozent
  • Abruffrist: grundsätzlich bis zu 12 Monate nach Zusage
  • Antrag: über einen Finanzierungspartner
  • Zielgruppe: Gründer, Freiberufler und junge Unternehmen

Was ist der KfW Gründerkredit StartGeld?

Der KfW Gründerkredit ist ein Förderprodukt für Menschen, die ein Unternehmen gründen, eine bestehende Selbstständigkeit festigen oder ein Unternehmen im Rahmen einer Nachfolge übernehmen möchten.

Das Programm soll insbesondere kleineren Gründungsvorhaben den Zugang zu einer Finanzierung erleichtern.

Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die KfW den Finanzierungspartner zu 80 Prozent von der Haftung freistellt. Dadurch reduziert sich das Ausfallrisiko der durchleitenden Bank.

Für den Kreditnehmer bedeutet diese Haftungsfreistellung allerdings nicht, dass er nur für 20 Prozent des Kredits haftet. Der Gründer bleibt grundsätzlich zur vollständigen Rückzahlung verpflichtet.

Wer kann den KfW Gründerkredit beantragen?

Der KfW Gründerkredit richtet sich insbesondere an:

  • Existenzgründer
  • Freiberufler
  • Gründerinnen und Gründer im Haupt- oder Nebenerwerb
  • junge Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre
  • Unternehmensnachfolger
  • Personen, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen
  • Personen, die sich tätig an einem Unternehmen beteiligen

Damit eignet sich das KfW StartGeld nicht ausschließlich für klassische Neugründungen.

Auch für die Nachfolge oder Übernahme eines Unternehmens kann der Förderkredit eingesetzt werden.

Voraussetzung ist insbesondere, dass das geplante Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist und die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt.

Wie hoch ist der KfW Gründerkredit?

Mit dem ERP-Gründerkredit StartGeld können bis zu 200.000 Euro finanziert werden.

Von diesem Betrag dürfen höchstens 80.000 Euro auf Betriebsmittel entfallen.

Grundsätzlich kann der Förderkredit bis zu 100 Prozent des förderfähigen Finanzierungsbedarfs abdecken.

Dadurch kann das Programm auch für Gründer interessant sein, die nur über begrenztes Eigenkapital verfügen.

Mehrere Anträge können grundsätzlich möglich sein. Dabei dürfen die geltenden Höchstbeträge insgesamt jedoch nicht überschritten werden.

Wofür kann der KfW Gründerkredit verwendet werden?

Mit dem KfW Gründerkredit können sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel finanziert werden.

Investitionen

Zu den möglichen Investitionen gehören beispielsweise:

  • Maschinen und Anlagen
  • Computer und IT-Ausstattung
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Firmenfahrzeuge
  • Einrichtung von Geschäftsräumen
  • Grundstücke und Gebäude
  • Baumaßnahmen
  • Software
  • Lizenzen
  • Patente

Auch der Kauf eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb von Unternehmensanteilen kann im Rahmen einer Unternehmensnachfolge förderfähig sein.

Betriebsmittel

Betriebsmittel dienen der Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Personalkosten
  • Mieten
  • Waren
  • Material
  • Marketingmaßnahmen
  • Messekosten
  • Beratungskosten
  • Liquiditätsreserven für die Anlaufphase

Gerade bei einer Existenzgründung sollte der Betriebsmittelbedarf nicht unterschätzt werden.

Zwischen den ersten betrieblichen Ausgaben und den ersten Zahlungseingängen können mehrere Wochen oder Monate liegen. Eine ausreichende Liquiditätsreserve sollte deshalb Bestandteil der Finanzplanung sein.

KfW Gründerkredit bei Unternehmensnachfolge und Übernahme

Der ERP-Gründerkredit StartGeld kann auch für eine Unternehmensnachfolge eingesetzt werden.

Finanzierungsbedarf kann beispielsweise entstehen durch:

  • den Kaufpreis des Unternehmens,
  • den Erwerb von Unternehmensanteilen,
  • notwendige Modernisierungen,
  • neue Maschinen oder Ausstattung,
  • ein Warenlager oder
  • zusätzlichen Betriebsmittelbedarf.

Gerade bei einer Übernahme sollte der Kapitalbedarf nicht ausschließlich anhand des Kaufpreises ermittelt werden.

Zusätzliche Investitionen und ausreichende Liquidität für die ersten Monate nach der Übernahme sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Wie läuft die Beantragung des KfW Gründerkredits ab?

Der KfW Gründerkredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt.

Der Antrag erfolgt über einen Finanzierungspartner, beispielsweise eine Hausbank.

1. Vorhaben und Kapitalbedarf planen

Zunächst muss ermittelt werden, wie hoch der tatsächliche Finanzierungsbedarf ist.

Dabei sollten sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel berücksichtigt werden.

2. Businessplan und Finanzplanung erstellen

Für die Beurteilung des Vorhabens benötigt die Bank einen nachvollziehbaren Businessplan und eine realistische Finanzplanung.

Die Unterlagen sollten insbesondere zeigen:

  • wie das Geschäftsmodell funktioniert,
  • welche Zielgruppen angesprochen werden,
  • wie groß der Markt ist,
  • welche Umsätze erwartet werden,
  • welche Kosten entstehen,
  • wie hoch der Kapitalbedarf ist und
  • ob das Unternehmen den Kredit langfristig zurückzahlen kann.

3. Finanzierungspartner auswählen

Mit Businessplan und Finanzplanung wird das Finanzierungsvorhaben bei einer Bank oder einem anderen geeigneten Finanzierungspartner vorgestellt.

4. Kreditprüfung und Antrag

Die Bank prüft unter anderem:

  • das Geschäftsmodell,
  • die wirtschaftliche Tragfähigkeit,
  • die Bonität,
  • den Kapitalbedarf,
  • die Finanzierung,
  • die Finanzplanung und
  • mögliche Sicherheiten.

Bei positiver Einschätzung beantragt der Finanzierungspartner den Förderkredit bei der KfW.

Wichtig: Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens gestellt werden.

Businessplan für den KfW Gründerkredit

Ein überzeugender Businessplan ist für die Beantragung eines KfW Gründerkredits besonders wichtig.

Die Bank möchte nachvollziehen können, ob das Geschäftsmodell wirtschaftlich tragfähig ist und ob das Unternehmen voraussichtlich in der Lage sein wird, Zinsen und Tilgung zu leisten.

Zu einem professionellen Businessplan gehören daher insbesondere:

  • Beschreibung des Geschäftsmodells
  • Gründerprofil und Qualifikation
  • Marktanalyse
  • Wettbewerbsanalyse
  • Marketing- und Vertriebsstrategie
  • Kapitalbedarfsplanung
  • Finanzierungsplanung
  • Umsatzplanung
  • Kostenplanung
  • Rentabilitätsvorschau
  • Liquiditätsplanung

Gerade die Finanzplanung sollte realistisch und nachvollziehbar aufgebaut sein.

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KfW Gründerkredit ohne Eigenkapital – geht das?

Ein bestimmter Eigenkapitalanteil ist beim ERP-Gründerkredit StartGeld grundsätzlich nicht vorgeschrieben.

Dadurch kann theoretisch auch eine Finanzierung ohne Eigenkapital möglich sein.

Eine automatische Kreditzusage ergibt sich daraus allerdings nicht.

Die Bank beurteilt das gesamte Finanzierungsvorhaben. Dabei spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:

  • Tragfähigkeit des Geschäftsmodells
  • persönliche Bonität
  • berufliche Qualifikation
  • Branchenerfahrung
  • Kapitalbedarf
  • Liquiditätsplanung
  • Rückzahlungsfähigkeit
  • vorhandene Sicherheiten

Vorhandene eigene Mittel können deshalb die Finanzierungschancen verbessern.

Welche Konditionen gelten für den KfW Gründerkredit?

Laufzeit und tilgungsfreie Jahre

Beim KfW StartGeld sind Laufzeiten von bis zu fünf beziehungsweise zehn Jahren möglich.

Bei der kürzeren Variante kann grundsätzlich ein tilgungsfreies Anlaufjahr vorgesehen werden.

Bei der längeren Laufzeit können bis zu zwei tilgungsfreie Jahre vereinbart werden.

Während dieser Zeit werden zunächst nur die vereinbarten Zinsen gezahlt.

Anschließend beginnt die reguläre Tilgung.

Zinssatz

Die Konditionen des KfW Gründerkredits können sich verändern.

Deshalb sollte für die konkrete Finanzierung immer der aktuell geltende Zinssatz zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft werden.

Auszahlung

Der zugesagte Kredit wird zu 100 Prozent ausgezahlt.

Die Kreditmittel können grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage abgerufen werden.

Für noch nicht abgerufene Beträge kann nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit eine Bereitstellungsprovision entstehen.

Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufzeit wird der Kredit entsprechend dem vereinbarten Tilgungsplan zurückgezahlt.

Eine vollständige oder teilweise vorzeitige Rückzahlung kann möglich sein.

Dabei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

Welche Sicherheiten werden für den KfW Gründerkredit benötigt?

Die Bank vereinbart mit dem Kreditnehmer die für die Finanzierung erforderlichen Sicherheiten.

Welche Sicherheiten verlangt werden, hängt unter anderem vom Vorhaben, von der Bonität und von der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers ab.

Ein wichtiger Vorteil des Programms besteht darin, dass die KfW den Finanzierungspartner zu 80 Prozent von der Haftung freistellt.

Das kann den Zugang zu einer Gründungsfinanzierung erleichtern, beseitigt das Kreditrisiko jedoch nicht vollständig.

Kann der KfW Gründerkredit mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?

Bei der Kombination verschiedener Förderprogramme muss genau unterschieden werden.

Für dasselbe Vorhaben darf das KfW StartGeld grundsätzlich nicht mit anderen KfW- oder ERP-Kreditprogrammen kombiniert werden.

Andere Fördermöglichkeiten können dagegen je nach Programm und Vorhaben zusätzlich genutzt werden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Zuschüsse,
  • regionale Förderprogramme,
  • Beratungsförderungen oder
  • andere zulässige Finanzierungsmöglichkeiten.

Die jeweiligen Kumulierungs- und Förderbedingungen sollten vor der Antragstellung geprüft werden.

Welche Förderkredite gibt es alternativ für Gründer?

Nicht jedes Gründungsvorhaben passt zum KfW StartGeld.

Bei einem höheren Kapitalbedarf oder anderen Finanzierungsvoraussetzungen können weitere Förderkredite und Finanzierungsformen infrage kommen.

Welche Finanzierung sinnvoll ist, hängt insbesondere ab von:

  • Höhe des Kapitalbedarfs
  • Investitionszweck
  • Unternehmensalter
  • Eigenkapital
  • Sicherheiten
  • Bonität
  • Neugründung oder Unternehmensnachfolge

Deshalb sollte zunächst der tatsächliche Finanzierungsbedarf ermittelt und anschließend das passende Förderprodukt ausgewählt werden.

KfW Gründerkredit erfolgreich vorbereiten

Der KfW Gründerkredit StartGeld bietet Existenzgründern und jungen Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, Investitionen und Betriebsmittel zu finanzieren.

Entscheidend für die Bewilligung ist jedoch nicht allein die Förderfähigkeit.

Die Bank muss von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens überzeugt sein.

Besonders wichtig sind deshalb:

  • ein nachvollziehbares Geschäftsmodell,
  • ein überzeugender Businessplan,
  • eine realistische Finanzplanung,
  • ein ausreichender Kapitalbedarf,
  • eine belastbare Liquiditätsplanung und
  • eine professionelle Vorbereitung auf das Bankgespräch.

Je besser diese Punkte vorbereitet sind, desto fundierter kann der Finanzierungspartner das Vorhaben beurteilen.

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Häufige Fragen zum KfW Gründerkredit (ERP-Gründerkredit StartGeld)

Wie hoch ist der KfW Gründerkredit?

Mit dem KfW Gründerkredit StartGeld können bis zu 200.000 Euro finanziert werden. Davon dürfen höchstens 80.000 Euro auf Betriebsmittel entfallen. Die tatsächliche Kredithöhe richtet sich nach dem Finanzierungsbedarf und der Prüfung des Vorhabens durch den Finanzierungspartner.

Wie läuft der KfW Gründerkredit ab?

Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner. Dafür werden in der Regel ein Businessplan, eine Finanzplanung und weitere Unterlagen benötigt. Die Bank prüft das Vorhaben und reicht den Antrag bei positiver Einschätzung an die KfW weiter. Wichtig ist, dass die Antragstellung grundsätzlich vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens erfolgt.

Wie viel Eigenkapital braucht man für den KfW Gründerkredit?

Beim ERP-Gründerkredit StartGeld ist grundsätzlich kein bestimmter Eigenkapitalanteil vorgeschrieben. Eine Finanzierung kann daher auch ohne Eigenkapital möglich sein. Vorhandene Eigenmittel können die Finanzierungschancen jedoch verbessern, weil die Bank die gesamte wirtschaftliche Situation des Antragstellers bewertet.

Wer kann den KfW Gründerkredit beantragen?

Der Förderkredit richtet sich unter anderem an Existenzgründer, Freiberufler und junge Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer Geschäftstätigkeit. Auch Gründungen im Nebenerwerb, Unternehmensübernahmen, Nachfolgen und bestimmte tätige Beteiligungen können förderfähig sein.

Wofür kann der KfW Gründerkredit verwendet werden?

Der KfW Gründerkredit kann sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge, IT-Ausstattung, Geschäftseinrichtung, Software, Waren, Personalkosten, Mieten und Marketingmaßnahmen. Auch eine Unternehmensübernahme kann grundsätzlich finanziert werden.

Brauche ich einen Businessplan für den KfW Gründerkredit?

Für die Beantragung ist ein aussagekräftiger Businessplan mit Finanzplanung besonders wichtig. Der Finanzierungspartner muss beurteilen können, ob das Geschäftsmodell wirtschaftlich tragfähig ist und ob das Unternehmen den Kredit voraussichtlich zurückzahlen kann. Zu den wichtigen Bestandteilen gehören deshalb unter anderem Kapitalbedarf, Finanzierung, Rentabilität und Liquiditätsplanung.

Welche Sicherheiten werden für den KfW Gründerkredit benötigt?

Die erforderlichen Sicherheiten werden mit dem jeweiligen Finanzierungspartner vereinbart. Die KfW stellt die Bank beim StartGeld zu 80 Prozent von der Haftung frei. Dadurch wird das Risiko der Bank reduziert. Der Kreditnehmer bleibt jedoch grundsätzlich zur vollständigen Rückzahlung des Kredits verpflichtet.

Kann der KfW Gründerkredit mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?

Für dasselbe Vorhaben darf das KfW StartGeld grundsätzlich nicht mit anderen KfW- oder ERP-Kreditprogrammen kombiniert werden. Andere Fördermittel, etwa bestimmte Zuschüsse oder regionale Programme, können je nach Förderbedingungen grundsätzlich zusätzlich infrage kommen. Die jeweilige Kombination sollte vor Antragstellung geprüft werden.

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