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Gründungszuschuss Agentur für Arbeit

Mit dem Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit in eine neue Zukunft mit Selbständigkeit starten

Haben Sie sich entschieden, den Sprung in die Selbständigkeit zu wagen? Jedes neue Unternehmen braucht in den ersten Monaten der Gründung eine finanzielle Sicherheit. Die Agentur für Arbeit bietet die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss nach §§ 93 f. SGB zu beantragen. Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Transferleistung zur Förderung einer Existenzgründung nach §§ 93 f. SGB und soll der sozialen Absicherung dienen. Hierfür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Es wird dann nach Ermessen entschieden, ob der Antrag auf Förderung der Gründung genehmigt oder abgelehnt wird.

Gründungszuschuss Arbeitsamt – Gute Vorbereitung ist der halbe Gründungszuschuss

Für die Beantragung gibt es beim Arbeitsamt ein eigenes Formular. Dieses muss korrekt und vollständig ausgefüllt werden. Weiterhin sind zusätzliche Dokumente für den Start in die staatlich geförderte Selbständigkeit erforderlich. Für die optimale Vorbereitung sollte jeder Existenzgründer einen Businessplan aufstellen. Die Geschäftsidee des Gründers wird strukturiert zu Papier gebracht und dient als Grundlage des Antrages. Dabei sollte der Plan von einer fachkundigen Stelle wie Steuerberater oder Gründungsberater gegen gezeichnet sein, einen passenden Berater zu finden, ist nicht immer einfach. Gehen Sie gut vorbereitet in das persönliche Gespräch mit dem Berater bei der Arbeitsagentur. Legen Sie schlagfeste Argumente vor, die für eine Selbständigkeit sprechen anstatt eine Tätigkeit in Festanstellung zu übernehmen. Im Finanzplan sollte aufzeigt werden, warum Sie als Gründer auf den Gründungszuschuss während der ersten sechs Monate angewiesen sind. Entscheidend ist außerdem, dass sie die notwendigen Qualifikationen für die geplante selbständige Tätigkeit besitzen, zum Beispiel einen Meisterbrief.

Gründungszuschuss Agentur für Arbeit – Wer hat die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss nach §§ 93 f. SGB für seine Selbständigkeit zu bekommen?

Für Gründer ist es wichtig, die Voraussetzungen für eine Förderung Ihrer Selbständigkeit genau zu kennen. Erste Voraussetzung, um als Gründer in den Genuss der Förderung zur sozialen Absicherung von der Agentur für Arbeit zu kommen, ist Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ALG 1. Die Existenzgründung wird vom Arbeitsamt gefördert, damit keine Zahlung von Arbeitslosengeld für Sie anfällt. Allerdings muss in den beiden letzten Jahren mindestens eine zwölfmonatige Festanstellung vorliegen, Sie müssen also mindestens 1 Jahr lang in die Arbeitslosen-Versicherung ein bezahlt haben. Weiterhin muss dieser Anspruch auf ALG 1 Zahlungen mindestens noch für 150 Tage gelten. Die Frist für den Gründungszuschuss für Ihre Selbständigkeit wird mit 30 Tagen über alle Monate hinweg berechnet, das sollten Sie auf jeden Fall beachten. Die Zahlung von ALG 1 enden mit der Gründung. Der letzte Gründungszuschuss einer zuvor ausgeübten Selbständigkeit muss 24 Monate zurückliegen.

Sie haben einen Nachweis zu erbringen, dass Ihr Vorhaben tragfähig ist und Sie dauerhaft von Ihrer selbständigen Tätigkeit leben können.

Und in niemals das Unternehmen gründen, wenn vorher nicht der Antrag auf Gründungszuschuss gestellt wurde. Gründer mit Arbeitslosengeld ALG 1 müssen unbedingt diese Reihenfolge einhalten: Zuerst den Antrag auf Gründungszuschuss stellen, dann das Unternehmen gründen. Wer es andersherum macht, erfüllt die Voraussetzungen nach §§ 93 f. SGB nicht und bekommt keinen Gründungszuschuss. Empfehlenswert für Gründer ist daher, einen spezialisierten Berater zu finden.

Gründungszuschuss Agentur für Arbeit – Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Sie erhalten bei Genehmigung des Antrages durch die Agentur für Arbeit eine Förderung Ihrer Selbständigkeit für die Zeit von höchstens 15 Monaten. Während der ersten 6 Monate Ihrer Existenzgründung wird Ihnen ein monatlicher Betrag in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ALG 1 bezahlt. Dies ist die Grundförderung, hinzu kommt der Gründungszuschuss in Höhe von 300 Euro zur Deckung Ihrer Sozialabgaben. Mit dieser Zahlung können Sie ggfs. über die Runden kommen, so lange Ihre Selbständigkeit noch keine Gewinne in erforderlicher Höhe abwirft. Je nach Gegebenheit kann eine Nachförderung für sie als Gründer genehmigt werden. Ist Ihre Selbständigkeit gut angelaufen, besteht die Chance auf eine monatliche Zahlung von 300 Euro für weitere 9 Monate. Übrigens sind die gesamten Zahlungen für Ihren Gründungszuschuss steuerfrei. Und für die Selbständigkeit mit Gründungszuschuss nach §§ 93 f. SGB kann jede Rechtsform gewählt werden, egal ob GmbH, OHG, GbR oder Freiberufler etc. Wer jedoch abweichend vom Antrag eine völlig andere Tätigkeit ausübt, läuft Gefahr, den Gründungszuschuss zurückzahlen zu müssen.

Gründungszuschuss vom Arbeitsamt – Existenzgründung trotz Angestelltenverhältnis?

Wer nicht arbeitslos, sondern seiner Tätigkeit in einer festen Anstellung nachgeht, kann ebenfalls einen Gründungszuschuss für eine geplante Selbständigkeit beantragen. Mit dem Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit sind sämtliche öffentlichen Zuschuss-Programme gemeint. Allerdings hat das Arbeitsamt nicht unbedingt Interesse daran, dass jemand seine Tätigkeit in Festanstellung kündigt und sich mit einer Gründung in eine risikoreiche Zukunft stürzt. Ein direkter Übergang von einer Festanstellung in eine Selbständigkeit mit Förderungszahlungen ist nicht möglich. Es muss eine Arbeitslosigkeit von mindestens einem Tag vorliegen, erst dann haben Sie als Gründer einen Anspruch auf soziale Absicherung und können den Antrag stellen. Kündigen Sie Ihre Arbeitsstelle, erhalten Sie eine Sperrfrist in Bezug auf das Arbeitslosengeld. Da dies aber die erste Voraussetzung ist für einen Gründungszuschuss, entfällt dieser.  Anders sieht es aus, wenn Sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen und dieses ausläuft oder Sie vom Arbeitgeber gekündigt werden und in die Arbeitslosigkeit gehen.

Der Businessplan für Ihren erfolgreichen Antrag auf den Gründungszuschuss

Die Bewilligung für Ihren Antrag auf den Gründungszuschuss liegt im Ermessen des Arbeitsamtes. Um jedoch eine möglichst große Chance auf eine Zusage des Gründungszuschusses zu haben, sollten Sie alle Voraussetzungen bestmöglich erfüllen und einen professionell ausgearbeiteten Businessplan vorlegen. Aus dem Businessplan sollte hervorgehen, dass sich Ihr Gründungsvorhaben in absehbarer Zeit zu einer tragfähigen Existenz entwickelt und dass Sie für den Start auf den Gründungszuschuss angewiesen sind. Hierbei ist darauf zu achten, eine möglichst realistische Einschätzung der erwarteten Umsätze und Gewinne mit Ihrer Selbständigkeit darzustellen. Stellen Sie die Umsatz- und Gewinnentwicklung zu niedrig dar, stellt die Arbeitsagentur die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung womöglich in Frage. Stellen Sie die Umsatz- und Gewinnentwicklung zu hoch dar, könnte die Arbeitsagentur zu dem Schluß kommen, dass Sie den Gründungszuschuss für Ihre Selbständigkeit nicht benötigen. Um diese Risiken so weit wie möglich zu minimieren, sollten Sie Experten finden, die Ihren Businessplan professionell für Sie erstellen.